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Gemeinderatswahl 2025

von Andreas Maigl

 

Am Sonntag, 23. März 2025 finden in der ganzen Steiermark (Ausnahme Graz) die Gemeinderatswahlen statt. In unserer Gemeinde können Sie zwischen 07.00 und 13.00 Uhr Ihre Stimme abgeben.

Wahllokal für alle Wahlsprengel:
Gemeindeamt, Hauptstraße 10, Sitzungssaal (2. Stock), 8061 St. Radegund.

Bitte bei der Wahl die Wählerverständigungskarte UND einen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) mitbringen!

 

Wer eine Wahlkarte* beantragt hat, kann folgendermaßen seine Stimme abgeben:

  • am Wahltag vor einer besonderen Wahlbehörde (sogenannte „fliegende Wahlkommission“)
  • per Briefwahl: Die Wahlkarte kann unfrankiert in einen Briefkasten geworfen, beim Postpartner aufgegeben oder direkt im Gemeindeamt abgegeben werden. Bedenken Sie, dass die ausgefüllte und unterschriebene Wahlkarte spätestens um 13.00 Uhr des Wahltages bei der Gemeindewahlbehörde einlangen muss! Verspätet einlangende Wahlkarten können in die Ergebnisermittlung nicht einbezogen werden.

BITTE machen Sie von Ihrem WAHLRECHT Gebrauch - Vielen Dank!

 

*WAHLKARTE:
Sollten Sie am Wahltag nicht die Möglichkeit haben, das für Sie zuständige Wahllokal aufzusuchen, können Sie eine Wahlkarte beantragen. Dafür haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Antragstellung über www.wahlkartenantrag.at
  • Antragstellung mittels ID-Austria über „Digitales Amt“
  • Schriftliche Beantragung mit Ausweiskopie
  • Antragstellung mittels Wählerverständigungskarte
  • Persönlich während der Parteienverkehrszeiten im Gemeindeamt (nicht telefonisch!)

Wahlkarten können aus folgenden Gründen beantragt werden: Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder Auslandsaufenthalt. Wahlkartenbeantragungen ohne Begründung dürfen nicht angenommen werden!
Mit einer Wahlkarte können Sie wie folgt Ihre Stimme abgeben:

  • am Wahltag vor einer besonderen Wahlbehörde (sogenannte „fliegende Wahlkommission“)
  • per Briefwahl: Die Wahlkarte kann unfrankiert in einen Briefkasten geworfen, beim Postpartner aufgegeben oder direkt im Gemeindeamt abgegeben werden. Bedenken Sie, dass die ausgefüllte und unterschriebene Wahlkarte spätestens um 13.00 Uhr des Wahltages bei der Gemeindewahlbehörde einlangen muss! Verspätet einlangende Wahlkarten können in die Ergebnisermittlung nicht einbezogen werden.

Bitte bei der Wahl die Wählerverständigungskarte UND einen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) mitbringen!

 

WER WIRD BEI DEN GEMEINDERATSWAHLEN GEWÄHLT?

Die Mitglieder des Gemeinderates und deren Ersatzmitglieder werden von den wahlberechtigten Gemeindemitgliedern auf Grund des gleichen, unmittelbaren, persönlichen, freien und geheimen Verhältniswahlrechts gewählt.
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister wird nicht direkt, sondern vom Gemeinderat in seiner konstituierenden Sitzung gewählt. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister muss nicht dem Gemeinderat angehören (= Volksbürgermeisterin oder Volksbürgermeister), jedoch die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und in den Gemeinderat wählbar sein.

Foto: freepik.com

 

 

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