Wichtige Informationen betreffend CoV19
von Andreas Maigl
Alles rund um die CoV19-Maßnahmen
Liebe Gemeindebürgerinnen- und Bürger,
liebe Freunde, Besucher und Gäste!
Durch die Entspannung der epidemiologischen Lage konnten mit dem 01. Juni 2022 einige Schutzmaßnahmen gelockert werden. Die 1. Novelle der 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung trat mit diesem Tag in Kraft und wurde im Oktober 2022 verlängert.
FFP2-Maskenpflicht:
Die FFP2-Maskenpflicht gilt nur noch in geschlossenen Räumen von:
- Kranken- und Kuranstalten,
- Alten- und Pflegeheimen und
- Orten an denen Gesundheits- und Pflegedienstleistungen erbracht werden
Eine Wiedereinführung der FFP2-Maskenpflicht in anderen Settings ist bei steigenden Fallzahlen möglich.
3-G-Regel:
3-G-Nachweise müssen nur noch von Besucher:innen, Mitarbeiter:innen und Dienstleister:innen in Kranken- und Kuranstalten, Alten- und Pflegeheimen, stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe und vergleichbaren Settings erbracht werden.
Nähere Informationen zu aktuellen geltenden Regeln und Maßnahmen finden Sie auf der Website des Sozialministeriums:
Coronavirus: Aktuelle Maßnahmen
Bleiben Sie gesund – wir danken für Ihr Verständnis.