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Nationalratswahl am 29. September 2024

von Andreas Maigl

 

Nationalratswahl 2024

Am Sonntag, 29. September 2024 findet in ganz Österreich die Nationalratswahl statt. In der Gemeinde St. Radegund können Sie zwischen 07.00 und 13.00 Uhr Ihre Stimme abgeben.

 

Wahllokal für alle örtlichen Wahlsprengel: Gemeindeamt, Sitzungssaal, 2. Stock (Lift vorhanden), Hauptstraße 10, 8061 St. Radegund.

Zur Teilnahme an der Nationalratswahl am 29. September 2024 sind Sie berechtigt, wenn Sie

  • spätestens am 29. September 2024 (Wahltag) das 16. Lebensjahr vollendet haben werden;
  • am Stichtag (9. Juli 2024) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen;
  • nicht aufgrund einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind;
  • am Stichtag (9. Juli 2024) in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.

Dies erfolgt bei einem Hauptwohnsitz in Österreich automatisch. Auslandsösterreicherinnen oder Auslandsösterreicher konnten sich bis spätestens 8. August 2024 in die Wählerevidenz einer Gemeinde eintragen lassen.

 

Informationen zur Beantragung einer Wahlkarte

Seit wann kann die Wahlkarte beantragt werden bzw. ab wann ist diese erhältlich?

Seit dem Tag der Ausschreibung der Wahl kann die Wahlkarte in der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind, beantragt werden.

Begründung für die Ausstellung einer Wahlkarte: Jeder Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte muss eine Begründung enthalten, z. B. wegen Krankheit, Ortsabwesenheit oder Aufenthalts im Ausland. Ebenso ist der Bedarf einer Wahlkarten-Schablone für blinde oder schwer behinderte Menschen bekanntzugeben.

Antragsfrist: schriftlich bis spätestens Mittwoch, 25. September 2024 oder mündlich (d. h. persönlich, aber nicht telefonisch) bis Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr in der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind oder unter www.meinewahlkarte.at, www.oesterreich.gv.at .

Antragsform: Bei der persönlichen Antragstellung ist ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis) mitzubringen. Bei einer schriftlichen Antragstellung ist die Glaubhaftmachung der Identität erforderlich (z. B. durch Angabe der Passnummer, Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises). Bei einer elektronischen Antragstellung mittels qualifizierter, elektronischer Signatur benötigen Sie keine weiteren Dokumente.

Mit einer Wahlkarte können Sie wie folgt Ihre Stimme abgeben

  • am Wahltag in jedem Wahlkarten-Wahllokal
  • am Wahltag vor einer besonderen Wahlbehörde (sogenannte „fliegende Wahlkommission“)
  • im Weg der Briefwahl

- entweder sofort nach Erhalt der Wahlkarte vor Ort bei der zuständigen Gemeinde

- durch Abgabe am Wahltag in jedem Wahllokal

- oder bei jeder Bezirkswahlbehörde

- oder durch Übermittlung per Post, wobei ein Einwurf in einen Briefkasten der Österreichischen Post AG bis Samstag, 28. September 2024, 09.00 Uhr, möglich ist.

 

Bitte bei der Wahl die Wählerverständigungskarte UND einen Lichtbildausweis mitbringen!
z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein – Die E-Card ist kein amtlicher Lichtbildausweis!

 

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