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Parkraumbewirtschaftung Schöckl

von Andreas Maigl

 

Information der Gemeinde St. Radegund bei Graz:

Schöckl-Wanderer bitte beachten: Die Parkplätze beim Schöcklkreuz und beim ehem. GH Schöcklbartl  sind ab 1. Juni 2024 gebührenpflichtig!

Gemäß Parkgebührenverordnung des Gemeinderates der Gemeinde St. Radegund bei Graz vom 27. März 2024, Zahl: 004-1/PB/2024 nach dem Steiermärkischen Parkgebührengesetz 2006 ist für das Abstellen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen auf den gebührenpflichtigen gekennzeichneten Parkplätzen „Schöcklbartl“ und „Schöcklkreuz“ an der L319 täglich zwischen 8:00 und 20:00 Uhr folgende Parkgebühr zu entrichten:

  • Ticket bis 3 Std.: € 0,50 je halbe Stunde
  • Ticket für den ganzen Kalendertag: € 5,00
  • Jahreskarte: € 50,00*

An den Parkautomaten ist derzeit kein Handyparken möglich, da im Bereich der Parkplätze die Internet-Netzversorgung noch nicht ausreichend gewährleistet ist.

*Für das Kalenderjahr 2024 ist für die Monate Juni bis Dezember eine aliquoter  Jahreskartengebühr von € 29,17 (7 Monate) zu entrichten. Die Jahreskarten 2024 können ab sofort ausschließlich persönlich (kein Versand möglich) im Gemeindeamt zu Parteienverkehrszeiten (Montag, Mittwoch und Freitag: 8 - 12 Uhr; Donnerstag: 16 - 19 Uhr) erworben werden.

 

Parkgebührenverordnung Schöckl

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