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Amtssignatur

Die Amtssignatur

Amtssignatur der Gemeinde St. Radegund

Eine Amtssignatur ist eine elektronische behördliche Unterschrift und erleichtert die Erkennbarkeit der Herkunft eines öffentlichen Dokuments. Es gibt eine kleine und eine große Amtssignatur, die je nach Formulartyp verwendet werden. Die kleine Amtssignatur wird auf der linken Seite des Schriftstücks im Hochformat angebracht. Die große Amtssignatur wird am Ende des Dokuments angedruckt.

Amtssignatur

Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde St. Radegund auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.

Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter: www.digitales.oesterreich.gv.at/amtssignatur

Veröffentlichung der Bildmarke

Die Veröffentlichung der Bildmarke Gemeinde St. Radegund gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG finden Sie hier.

Elektronische Signaturprüfung:

Über die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH stellt der Bund ein kostenloses Prüfservice zur Verfügung, um die Echtheit der aufgebrachten Amtssignatur/Amtssiegel zu überprüfen.
www.signaturpruefung.gv.at/ bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/

Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Gemeinde St. Radegund:

Ansprechperson: Mag. Ilse Pölzl-Baldt
Adresse: Gemeindeamt, Hauptstraße 10, 8061 St. Radegund
Telefon: 03132/2301-12
E-Mail: gemeinde@radegund.info
UID-Nummer: ATU 28559002

Parteiverkehrszeiten: Mo, Mi, Fr: 8-12 Uhr; Do 16-19 Uhr

Hinweis zur Rechtsmitteleinbringung

Rechtsmittel können folgender Form eingebracht werden:

  • Persönlich/postalisch: Mo, Mi, Fr: 8-12 Uhr; Do 16-19 Uhr
    Hauptstraße 10
    8061 St.Radegund
  • Per E-Mail: gemeinde@radegund.info

Für die Rechtsmitteleinbringung werden die allgemeingültigen technischen Voraussetzungen für Anbringen und Erledigungen wie folgt festgelegt:

  • Dateigröße
  • Übermittlung von Zip Dateien
  • Datenträger (CD, DVD,….)
  • Elektronische Formate (.pdf, .doc, .rtf,…)